Was wir Ihnen bieten …
… unser Leistungs- und Pflichtenheft.
- Vor dem Vertragsabschluss erfolgt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Sofern Sie nichts anderes wünschen, erfolgt das Gespräch in Ihrem Haushalt. Das Erstgespräch dient insbesondere der Klärung Ihrer Wünsche an die Seniorenhelfer.
Darüber hinaus werden Leistungen und Preise besprochen und ein individuelles Dienstleistungsangebot erstellt.
Der Vertrag wird mündlich erläutert. Es besteht keine Verpflichtung, unmittelbar nach dem Erstgespräch den Vertrag zu unterschreiben.
Ihnen werden keine weiteren Leistungen aufgedrängt. - Es wird sichergestellt, dass ihre Wünsche, vor allem Besonderheiten zur Erledigung der Dienstleistung, den Personen mit Kundenkontakt bekannt sind und weitest möglich umgesetzt werden.
- Auf ihren Wunsch hin werden bei regelmäßigen Einsätzen möglichst dieselben Personen beschäftigt.
- Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zu verlangen, wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen beiden hergestellt werden kann.
- Sofern Sie es wünschen, wird die Durchführung der Dienstleistung auch sichergestellt, wenn die ursprünglich dafür eingeplante Person ausfällt.
- Terminzusagen werden eingehalten. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, erfolgt frühestmöglich eine telefonische Ankündigung und es wird eine alternative Absprache zwischen Ihnen und den Seniorenhelfern getroffen.
- Es gibt feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Seniorenhelfern, die zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch/persönlich erreichbar sind. Es ist ausreichend, wenn ein Anrufbeantworter besprochen werden kann und ein Rückruf schnellstmöglich erfolgt. Hier haben Sie auch die Möglichkeit kurzfristige Änderungen zu klären, Wünsche zu äußern, Rückfragen zu stellen und auch Beschwerden einzureichen.
- Sofern Sie es wünschen, erfolgt bei den Seniorenhelfern eine Schlüsselaufbewahrung. Wir stellen sicher, dass die Aufbewahrung ohne Namenszuordnung erfolgt.
- Die Seniorenhelfer bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegen Schäden, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung entstehen, haftpflichtversichert.
- Die Dienstleistungen werden von uns selber oder von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter ausgeführt.
- Die Seniorenhelfer zahlen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumindest den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
- Die Seniorenhelfer haben schriftliches Informationsmaterial mit Leistungen, Preisen und Kontaktdaten, die für unsere Kunden auf der Internetseite dargestellt werden.
Diese Infomaterialien werden auch an Beratungs- und Koordinierungsstellen versandt. - Die Dienstleister haben Kontakt zu lokalen Koordinations- und Beratungsstellen im Kontext Familie bzw. ältere Menschen. Die Dienstleister sind bereit, sich in lokale Strukturen einzubringen und in örtlichen Netzwerken mitzuarbeiten.
- Die Daten unserer Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zur Sicherstellung der Dienstleistung verwendet.
- Die AnFöVO (Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen) regelt die Anerkennung von entsprechenden Angeboten zur Unterstützung im Alltag in NRW. Sie als Kunde werden beim Erstgespräch darüber informiert, dass wir ein durch das Land NRW anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag vorhalten. Des weiteren erläutern wir Ihnen die Verrechnungsmöglichkeiten mit der Pflegekasse.
Sonderregelungen für sporadisch anfallende Einzeldienstleistungen
Sporadische Einzeldienstleistungen sind Dienstleistungen, die nach Bedarf einmalig in Anspruch genommen werden. Die Dienstleistung ist nicht auf Dauer angelegt, sondern nach Erbringung abgeschlossen. Die Einzelleistungen können auch mehrfach abgerufen werden, aber nicht in geplanten, regelmäßigen Abständen. Beispiele: Lieferdienste, Begleit- und Fahrdienste, Entrümpelung, Grundreinigung, spezielle Gartenarbeiten, Haustierservice bei
Bedarf, Gardinenreinigung (inkl. Ab-/Aufhängen):
Die Regelungen zu 3., 4., und 8. entfallen
Anstelle von 1. gilt die folgende Anforderung:
Vor Beauftragung unserer Dienstleistung werden Sie in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über Leistungen und Preise des Dienstleisters informiert.
Anforderungen an die Personen, die Kontakt zu den Kundinnen und Kunden haben
Die Seniorenhelfer verpflichten sich, dass die Person/en …
- so qualifiziert ist/sind, dass sie die vereinbarten Tätigkeiten selbstständig und sachgerecht
durchführen kann/können. - Kenntnisse über Maßnahmen zur Unfallvermeidung im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit hat/haben.
- geschult ist/sind im kundenorientierten Umgang mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber (z. B. Auftreten, Umgangsformen, Eingehen auf Kundinnen- und Kundenwünsche) und die Kenntnisse anwendet/n.
- geschult ist/sind je nach Kundenzielgruppe im Umgang mit älteren Menschen und Pflegebedürftigen bzw. mit Familien und die Kenntnisse anwendet/n.
- flexibel ist/sind, um vor Ort auf Wünsche der Kundinnen und Kunden, z. B. zur Art und Weise der Durchführung einer Tätigkeit oder Wechsel von Aufgaben, eingehen zu können.
Mindestanforderungen an „Haushaltsnahe Dienstleistungen für Menschen in NRW“ – Pflegewegweiser NRW Seite 3/6 Stand: Mai 2018 - die das Erstgespräch führt/en, das Angebotsportfolio, die Preise und Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter kennt/en.
- mit dem Kundinnen und Kunden entweder auf Deutsch oder alternativ in der Muttersprache
der Kundinnen und Kunden kommunizieren kann/können.Dies gilt insbesondere dann wenn die Kundinnen und Kunden bei der Durchführung der Dienstleistung anwesend sind bzw. wenn sie diese Sprachkompetenz ausdrücklich wünschen.
Anforderungen an die Preise/Rechnungsstellung
- Die Dienstleistung wird je nach Vereinbarung nach Zeit oder pauschalen Leistungspaketen abgerechnet. Bei einer Abrechnung nach Zeit wird nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in 15-Minutenschritten abgerechnet, nicht nach vollen Stunden. Die Preise sind in einer aktuellen Preisliste übersichtlich zusammengestellt und werden den (potentiellen) Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt. Evtl. anfallende Zusatzkosten (z. B. Fahrtkosten) werden gut erkennbar und verständlich ausgewiesen.
- Vor der Erbringung der Dienstleistung erhalten die Kundinnen und Kunden einen Kostenvoranschlag, der den voraussichtlichen Endpreis ausweist (inkl. Zusatzkosten und Mehrwertsteuer).
- Preiserhöhungen werden schriftlich, wenigstens 4 Wochen vorher angekündigt.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, nach Erbringung der Dienstleistung. Es werden keine Vorauszahlungen verlangt (Ausnahme: Gutscheine).
- Die Rechnung und die Zahlungsabwicklung erfüllen die Voraussetzungen, damit die Kundinnen und Kunden ihre Ausgaben für die haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen können.
Sonderregelungen für sporadisch anfallende Einzeldienstleistungen
Zu 2.: Es reicht eine mündliche Mitteilung über den voraussichtlichen Endpreis.
Die Regelung zu 3. entfällt
Anstelle von 4. gilt die folgende Anforderung: Werden die Rechnungen nicht bar bezahlt, erfolgt die Rechnungsstellung nach Erbringung der Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Dienstleistung. Es werden keine Vorauszahlungen verlangt (Ausnahme: Gutscheine).
Anforderungen an den Vertrag
- Vor Erbringung der Dienstleistung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Dieser ist in übersichtlicher, gut lesbarer Form abgefasst.
- Der Vertrag umfasst Art, Umfang und Häufigkeit der vereinbarten Dienstleistungen sowie die dafür anfallenden Kosten. Sonderwünsche der Kundinnen und Kunden werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
- Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von maximal zwei Monaten. Dienstleister können Angebote „zur Probe“ machen; ggf. gegen Entgelt.
- Die Kundinnen und Kunden können den Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Für die Dienstleister gilt eine Frist von 4 Wochen. Davon unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
- Die Kundin bzw. der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
- Sagen die Kundinnen und Kunden den Seniorenhelfern bis 12 Uhr am vorherigen Werktag einen vereinbarten Arbeitseinsatz ab, werden ihnen vom Dienstleister dafür keine Kosten in Rechnung gestellt. Erfolgt die Absage ungeplant und kurzfristig, können maximal 50 % des für den Einsatz vereinbarten Entgeltes sowie tatsächlich angefallene Wegkosten berechnet werden. Ersparte Aufwendungen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
- Die Seniorenhelfer übernehmen die Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung entstehen, inkl. Verlust eines überlassenen Haus-/Wohnungsschlüssels. Es gibt keine Einschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit.
- Die Seniorenhelfer verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Inhalten der Selbstverpflichtung entgegenstehen.
Sonderregelungen für sporadisch anfallende Einzeldienstleistungen
Für 1. und 2. gilt die folgende Anforderung: Vor Erbringung der Dienstleistung kann der Vertrag mündlich geschlossen werden.
Die Regelungen zu 3., 4., 5. entfallen.
Qualitätsbegleitung
- Nach dem ersten Einsatz im Haushalt der Kundin bzw. des Kunden erfolgt eine Rückfrage nach der Kundenzufriedenheit, idealerweise durch die Person, die das Erstgespräch durchgeführt hat. Wenn nötig wird die Dienstleistung entsprechend angepasst.
- Die Kundin bzw. der Kunde kann sich bei Verstößen gegen die Mindestanforderungen oder anderen Problemen mit der Dienstleisterin bzw. dem Dienstleister bei der Verbraucherzentrale melden. Die Dienstleister verpflichtet sich, aktiv an den Schlichtungsversuchen zur Beseitigung der Missstände mitzuwirken.
Sonderregelungen für sporadisch anfallende Einzeldienstleistungen
Die Regelung zu 1 entfällt.